Rechtsanwalt Markus Glaser
Rechtsanwalt    Markus Glaser

Meine Tätigkeitsgebiete

Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsangelegenheiten, in denen Rechtsanwalt Glaser Sie vertritt

Schwerpunkte

Familienrecht

 

Rechtsanwalt Glaser vertritt Ihre Interessen in allen Fragen des Familienrechts und in Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. 

Entsprechender Beratungsbedarf ergibt sich regelmäßig schon vor der Trennung von Ihrem Partner, wenn Sie sich die Frage stellen, wieviel Geld Ihnen nach der Trennung noch zur Verfügung stehen und wie sich Ihre zukünftige Wohnsituation gestalten wird.

 

Ihre Nöte und Sorgen werden wir zunächst in einem ausgiebigen Gespräch erörtern. Anschließend wird Rechtsanwalt Glaser Ihnen sachliche Lösungen aufzeigen.

 

Regelungsbedarf ergbit sich in der Regel insbesondere auf folgenden Gebieten:

 

  • Unterhalt für Kinder und Ehepartner,
  • Sorgerecht / Umgangsrecht,
  • Inobhutname von Kindern durch das Jugendamt, 
  • Hausrat und Hausratsteilung,
  • Zugewinnausgleich,
  • Versorgungsausgleich,
  • Wohnungszuweisung,
  • Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz,
  • Vaterschaftsanfechtung.

 

Arbeitsrecht

 

Rechtsanwalt Glaser vertritt Ihre Interessen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Entsprechender Beratungsbedarf ergibt sich regelmäßig in allen Fragen des Arbeitsvertragsrechts sowie des Kündigungsschutzes (ordentliche Kündigung und fristlose (außerordentlichen Kündigung). 

 

Gerne beraten und vertreten wir Sie auf folgenden Gebieten: 

 

•   Arbeitsvertrag,

•   Abmahnung,

•   Kündigung,

•   fristlose Kündigung,

•   betriebsbedingte Kündigung,

•   Abfindung,

•   Aufhebungsvertrag,

•   Zeugnis,

•   Mobbing,

•   betriebliches Eingliederungsmanagement ,

•   Urlaubsrecht.

 

Mietrecht

 

Ob Kündigung, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung oder Räumung, Rechtsanwalt Glaser berät und vertritt Sie in allen Fragen des Mietrechts und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. 

 

 

 

Verkehrsrecht

 

Wenn Sie als Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Fußgänger, Radfahrer) in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und einen Schaden erlitten haben, berät und vertritt Rechtsanwalt Glaser Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Versicherung.

 

In Betracht kommt z.B. die Geltendmachung folgender Schäden:

  • Schaden an Ihrem Fahrzeug,
  • Sachverständigenkosten,
  • anderer Sachschaden,
  • Schmerzensgeld,
  • Verdienstausfallschaden,
  • Haushaltsführungsschaden,
  • Nutzungsausfall,
  • sonstige Schäden.

 

Rechtsanwalt Glaser wird die Ihnen zustehenden Ansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflilchtversicherung des Unfallgegners beziffern und geltend machen.

Sollte sich die Versicherung weigern, Ihren Schaden zu ersetzen, wird er Ihre berechtigten Ansprüche selbstverständlich auch vor Gericht durchsetzen.

 

 

Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Sollten Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit oder wegen einer Straftat von Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Verantwortung gezogen werden, wird Rechtsanwalt Glaser die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme prüfen und Ihre Interessen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden vertreten.

 

Dies gilt sowohl für den Bereich der Straßenverkehrsdelikte, als auch für alle anderen Straftaten.

Selbstverständlich wird er Sie auch in einem gerichtlichen Verfahren verteidigen, gleichgültig wo dieses Verfahren stattfindet.

 

 

 

 

 

 Weitere Rechtsbereiche

 

Rechtsanwalt Glaser vertritt Sie außerdem bei Fragen in Bezug auf

  •  Allgemeines Vertragsrecht / Kaufrecht
  •  Insolvenzrecht

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Kontaktieren Sie uns unter 02234 / 9399717  oder direkt per Kontaktformular.

Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift

Rechtsanwalt

Markus Glaser
Aachener Straße 568
50226 Frechen-Königsdorf

 

Telefon

02234 / 93 99 717

 

Telefax

02234 / 93 99 715

 

E-Mail

office@ra-glaser.de

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

 

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Mittwoch und Freitag

 

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Termine bitte nur nach Vereinbarung

(auch außerhalb der oben genannten Zeiten) 

 

 

 

 

 

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