Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsangelegenheiten, in denen Rechtsanwalt Glaser Sie vertritt
Familienrecht
Rechtsanwalt Glaser vertritt Ihre Interessen in allen Fragen des Familienrechts und in Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Entsprechender Beratungsbedarf ergibt sich regelmäßig schon vor der Trennung von Ihrem Partner, wenn Sie sich die Frage stellen, wieviel Geld Ihnen nach der Trennung noch zur Verfügung stehen und wie sich Ihre zukünftige Wohnsituation gestalten wird.
Ihre Nöte und Sorgen werden wir zunächst in einem ausgiebigen Gespräch erörtern. Anschließend wird Rechtsanwalt Glaser Ihnen sachliche Lösungen aufzeigen.
Regelungsbedarf ergbit sich in der Regel insbesondere auf folgenden Gebieten:
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Glaser vertritt Ihre Interessen in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Entsprechender Beratungsbedarf ergibt sich regelmäßig in allen Fragen des Arbeitsvertragsrechts sowie des Kündigungsschutzes (ordentliche Kündigung und fristlose (außerordentlichen Kündigung).
Gerne beraten und vertreten wir Sie auf folgenden Gebieten:
• Arbeitsvertrag,
• Abmahnung,
• Kündigung,
• fristlose Kündigung,
• betriebsbedingte Kündigung,
• Abfindung,
• Aufhebungsvertrag,
• Zeugnis,
• Mobbing,
• betriebliches Eingliederungsmanagement ,
• Urlaubsrecht.
Verkehrsrecht
Wenn Sie als Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Fußgänger, Radfahrer) in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und einen Schaden erlitten haben, berät und vertritt Rechtsanwalt Glaser Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Versicherung.
In Betracht kommt z.B. die Geltendmachung folgender Schäden:
Rechtsanwalt Glaser wird die Ihnen zustehenden Ansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflilchtversicherung des Unfallgegners beziffern und geltend machen.
Sollte sich die Versicherung weigern, Ihren Schaden zu ersetzen, wird er Ihre berechtigten Ansprüche selbstverständlich auch vor Gericht durchsetzen.
Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht
Sollten Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit oder wegen einer Straftat von Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Verantwortung gezogen werden, wird Rechtsanwalt Glaser die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme prüfen und Ihre Interessen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden vertreten.
Dies gilt sowohl für den Bereich der Straßenverkehrsdelikte, als auch für alle anderen Straftaten.
Selbstverständlich wird er Sie auch in einem gerichtlichen Verfahren verteidigen, gleichgültig wo dieses Verfahren stattfindet.
Weitere Rechtsbereiche
Rechtsanwalt Glaser vertritt Sie außerdem bei Fragen in Bezug auf
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